2. April 1945

Minenwerfer gegen die badische Nachbarschaft in Aktion

Im Laufe des Montagabends und in der Nacht zum Dienstag bleibt die Artillerie auf beiden Seiten – sowohl der deutschen als auch der französischen – in der Nachbarschaft Basels vollständig still. Kein einziger Schuss wird abgefeuert. Die zahlreichen Detonationen, die dennoch in der ganzen Stadt deutlich zu hören sind, stammen ausschliesslich von Minenwerfern, die sowohl von französischer als auch teilweise von deutscher Seite eingesetzt werden.

Von französischer Seite werden insbesondere das Gebiet des Weiler Hafens, die Umgebung des Stauwehrs sowie Märkt unter Beschuss genommen. Die intensivste Phase der Beschiessung fällt in die Zeit zwischen 23:00 Uhr und Mitternacht. Auf deutscher Seite richten sich einige Minenwürfe gegen Neudorf.

Bereits zwischen 20:15 Uhr und 22:00 Uhr sind hinter dem Schaf- und dem Katzenberg, östlich des Isteiner Klotzes, zwei Brände zu beobachten, deren Feuerschein den Himmel rötet. Auf beiden Seiten des Rheins – sowohl auf elsässischem als auch auf badischem Ufer – steigen vereinzelt Leuchtraketen auf.

Ab 05:00 Uhr früh, mit dem Einschlag der letzten Mine bei Märkt, tritt völlige Ruhe ein.

Neutralitätsverletzung Davidsbodenstrasse 

Am Montag, dem 2. April 1945, erscheint um 20:30 Uhr auf dem Polizeiposten St. Johann in Basel Frieda Niedermann, geb. am 3. April 1899, Hausfrau, wohnhaft Davidsbodenstrasse 66, und erstattet folgende Anzeige:

Während ihrer ganztägigen Abwesenheit am Sonntag, dem Vortag, sei in ihrer Wohnung im 1. Stock der Liegenschaft Davidsbodenstrasse 66 ein kleiner, gelber Metallgegenstand im Fussboden ihres Wohnzimmers aufgefallen. Sie zieht diesen mit einer Zange heraus und stellt fest, dass es sich um ein Gewehrgeschoss handelt. Das Fenster des Wohnzimmers war während ihrer Abwesenheit den ganzen Tag geöffnet. Ausser einem Einschlagloch im Fussbodensind keine weiteren Schäden entstanden.

Das Polizeikorps Basel-Stadt nimmt den Fall auf und leitet das sichergestellte Projektil zusammen mit dem Rapport an das Territorialkommando Basel sowie an die kriegstechnische Abteilung des Eidgenössischen Militärdepartementszur Prüfung weiter.

Das Ergebnis der technischen Untersuchung bestätigt, dass es sich beim sichergestellten Projektil um das Geschoss einer französischen 8 mm Gewehrpatrone handelt. Diese Munition stammt nachweislich nicht aus schweizerischem Armeebestand.

Zum Zeitpunkt des mutmasslichen Einschlags liegen keine Angaben zu den Witterungsverhältnissen oder möglichen kriegerischen Handlungen im Umfeld der Liegenschaft vor.

Die vorliegenden Akten und das Geschoss werden durch die eidgenössische Stelle zurückübermittelt und dienen der dokumentarischen Entlastung der beschuldigten Partei. Eine Ermittlung der Schussrichtung oder des Schützen ist nicht möglich. Der Vorfall wird als Neutralitätsverletzung registriert.

Weitere Schäden gab es in der Nacht an der Oetlingerstrasse 191, Färberstrasse 15 und am Wiesendamm 24. 

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