13. April 1945
Phosphorminen auf die Schusterinsel, Feuersbrunst am Schafberg
Am Vormittag, kurz nach 09:00 Uhr, eröffnen französische Geschütze aus dem Raum Blotzheim ein kräftiges Artilleriefeuer auf die Fabrikgebäude der Schusterinsel, welche sich nahe der Schweizergrenze bei Kleinhüningen befinden. Das Feuer richtet sich gezielt auf die Industrieanlagen im Bereich des Hafenbeckens II.
Zunächst wird im Rheinhafen Betriebsalarm ausgelöst. Um 09:27 Uhr dehnt sich das Artilleriefeuer auf die Gebäulichkeiten der Firma Schetty aus, die unmittelbar an der Grenze liegt. In der Folge muss sich das Personal mehrerer Betriebe, die sich im äussersten Bereich des Hafenbeckens befinden, in Sicherheit bringen.
Die Beschiessung dauert etwa eine Stunde an. Es handelt sich um präzises Feuer, weshalb keine Granaten auf Schweizer Gebiet einschlagen. Dennoch werden im gesamten Hafengebiet zahlreiche Granatsplitter aufgefunden und eingesammelt – ein deutliches Zeichen für die unmittelbare Nähe der Angriffsziele zur Landesgrenze.
Um 13:50 Uhr erfolgt ein kurzer, gezielter Feuerschlag aus dem Raum Bartenheim auf Binzen, das am Eingang des Kandertals liegt. Im Anschluss daran werden zwischen 15:00 und 17:00 Uhr über hundert Phosphorminen auf die Gebäulichkeiten der Schusterinsel geschleudert. Die Detonationen richten sich konzentriert auf das Industrieareal nahe der Schweizer Grenze. Weitere Minen explodieren im Steinbruch von Istein sowie im Bahnhofsgebiet von Leopoldshöhe.
Kurz vor 17:00 Uhr nehmen deutsche Batterien aus dem Haltinger Moos die französisch besetzten Gebiete unter Beschuss. Eine etwa zehn Minuten andauernde Beschiessung trifft St. Louis sowie die Strasse in Richtung Burgfelden. Infolge dieser Artillerieeinschläge und möglicherweise durch den Einsatz von Phosphormunition entsteht am späten Nachmittag hinter dem Schafberg, östlich des Isteiner Klokes, eine Feuersbrunst.
Am Abend ist aus der Gegend nördlich des Isteiner Klokes weiterhin Geschützdonner zu hören. Die Nacht zum Samstag verläuft dann ruhig, ohne weitere Kampfhandlungen oder Beschuss.
Die Lebensmittelrationen im Mai
Das eidgenössische Kriegsernährungsamt teilt mit, dass die diesjährige Einmachzuckerration auf den Lebensmittelkarten im Mai insgesamt drei Kilogramm beträgt, wobei diese Menge in zwei Raten zu je 1,5 Kilogramm aufgeteilt wird. Die Coupons der ersten Rate gelten dabei vom 1. Mai bis 6. November, ebenso wie jene der zweiten Rate. Bezugsberechtigt sind grundsätzlich alle Inhaber der Lebensmittelkarten, zu denen insbesondere Wehrmänner, Arbeitsdienstpflichtige, Spitalpatienten, Bezüger von Mahlzeitencoupons sowie Personen in Dauerverpflegung und kollektiven Haushaltungen zählen.
Gleichzeitig bleibt die Versorgungslage angespannt, da die vergangenen Verhandlungen keine ausreichenden Verbesserungen gebracht haben. Die eingeschränkten Seetransporte und die Schwierigkeiten im Wiederaufbau der Transportlogistik in unserem westlichen Nachbarland wirken sich weiterhin negativ auf die Importlage aus. Diese Kritikalität ist direkt auf die Lebensmittelrationierung zu spüren: Im Mai entfallen beispielsweise die Hülsenfrüchte-Coupons, und die Haferzuteilung beträgt nur noch 100 Gramm. Auch die Bohnenkaffeezuteilung wird auf einen minimalen Punktwert reduziert, während auf der A-Karte lediglich 250 Gramm Mehl/Mais bereitgestellt werden. Bedauerlicherweise entfallen die Teigwaren-Coupons vollständig, mit Ausnahme der Kinderkarte, auf der diese Zuteilung bestehen bleibt – über den weiteren Verlauf des Monats soll noch entschieden werden, ob zusätzlich eine Teigwarenration gewährt werden kann.
In einem positiven Lichtblick wird vermerkt, dass die Grundrationen für Käse und Fleisch um jeweils 100 Punkte erhöht werden. Die Eierzuteilung bleibt dabei unverändert bei vier Stück. Auch wird die Möglichkeit, Milch in Käsecoupons umzutauschen, über die Sommermonate eingeschränkt, sodass pro A-Karte nur noch fünf Milchcoupons eingelöst werden können, sofern diese mit einem entsprechenden Buchstabenausdruck versehen sind. Des Weiteren wird die Zuteilung für Konfitüren auf 150 Punkte angehoben und es werden erneut 250 Gramm Konfitüre vergeben, um die Versorgungslage im Rahmen der Rationen zu verbessern. Für die Kinder bleibt die vorhandene Zuteilung bestehen; in Krankheitsfällen können mit ärztlichem Zeugnis erhöhte Zuteilungen beantragt werden.
Zusammenfassend enthalten die Mai-Lebensmittelkarten wieder Sonder-Couponsblöcke, die insbesondere in Gemeinden mit Gasversorgung in zwölf Mahlzeitencoupons umgetauscht werden können. Diese Karten kombinieren diverse Coupons für Brot, Mehl, Zucker, Butter, Fleisch und Konfitüre sowie mehrere Signets der Schweizer Spende. Die übrigen Umtauschmöglichkeiten, die auf der gesamten A-Karte für 50 oder mehr Mahlzeitencoupons vorgesehen sind, bleiben unverändert bestehen. Trotz der weiterhin kritischen Importlage und der damit verbundenen Kürzungen zeigt sich, dass die Schweizer Spende einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Bevölkerung in diesen schwierigen Zeiten leistet.
