26. April 1945
Weitere Gefechte um den Isteiner Klotz
Im Bereich des Isteiner Klotzes sowie auf dem östlich anschliessenden Schafberg – beide gut von der Grenze aus einsehbar – zeigt sich kein Anzeichen französischer Truppenbewegungen. Es scheint sicher, dass das eigentliche Festungsgebiet, also der gegen den Rhein vorspringende Felsrücken des Klotzes von kleineren deutschen Einheiten gehalten wird. Kampfhandlungen bleiben jedoch aus.
Gegen Mittag fliegen acht bis neun alliierte Flugzeuge einen Bombenangriff auf das Gebiet. Zuvor macht das Gerücht die Runde, die Franzosen hätten den gesamten Isteiner Klotz bereits besetzt – ein Irrtum, der durch die nachfolgende Bombardierung widerlegt wird. Von einer weissen Fahne oder der französischen Trikolore, wie man sie nach einer Einnahme erwarten würde, ist nichts zu sehen – ein deutliches Zeichen, dass das Gebiet zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig gefallen ist. Bei der klaren Sicht am Donnerstagnachmittag wäre ein solches Siegeszeichen von der Schweizer Seite aus deutlich zu erkennen gewesen.
Am Donnerstagabend, zwischen 20:00 und 21:00 Uhr, rollt aus allen Richtungen des Oberelsass – aus Hegenheim, Hésingue, Blotzheim, Bartenheim sowie von Kembs über Rosenau – ein massiver Fahrzeugverkehr in Richtung Hüningen. Trotz dieser Konzentration bleibt der Fährbetrieb über den Rhein ruhend.
Pétains Rückkehr und Verhaftung – Frankreich zwischen Abrechnung und Aufruhr
Die Rückkehr von Marschall Philippe Pétain, einst Chef des Vichy-Regimes, sorgt in Frankreich für heftige Reaktionen und hitzige Debatten. Seit Monaten gilt Pétain als Symbol des Hochverrats – nun kehrt er zurück, um sich freiwillig vor dem obersten Gerichtshof zu verantworten.
Marschall Pétain verlässt zusammen mit seiner Ehefrau die Schweiz, wohin er angesichts des nahenden Zusammenbruchs des Dritten Reichs geflohen ist, um einer Festnahme durch die vorrückenden Truppen der 1. französischen Armee zuvorzukommen. Am Grenzbahnhof Vallorbe stellt er sich offiziell den französischen Behörden.
Am Abend um 20:26 Uhr, passiert er die Grenze bei Pontarlier, steigt aus seinem Fahrzeug und wird dort von General Marie-Pierre Kœnig, dem Militärgouverneur von Paris, formell verhaftet. Kœnig lehnt es demonstrativ ab, Pétains ausgestreckte Hand zu ergreifen. Nach einer Durchsuchung durch Zollbeamte wird Pétain mit seiner Begleitung nach Pontarlier gebracht. Von dort erfolgt die Überstellung ins Fort de Montrouge bei Paris, wo er bis zum Prozessbeginn inhaftiert bleibt. Das französische Justizministerium erklärt, dass Pétains Rückkehr keine Änderung des laufenden Verfahrens bedeute. Der bereits bestehende Überweisungsbefehl bleibt bestehen, soll jedoch durch eine ergänzende Untersuchung vervollständigt werden – insbesondere, um Pétains eigene Aussagen in die Verfahrenserhebung einzubeziehen.
Die Reaktionen in der französischen Presse lassen keine Zweifel daran, wie tief gespalten das Land ist. Die konservative Presse warnt vor einem politischen Manöver, das möglicherweise von der zusammenbrechenden deutschen Führung eingefädelt wurde, um Frankreich zu destabilisieren. Man fürchtet eine gezielte Provokation kurz vor den Wahlen. Die linke und kommunistische Presse geht noch weiter: L’Humanité spricht von einem erniedrigenden Abkommen, das es Pétain erlaubt habe, der Verhaftung durch alliierte Truppen zu entgehen. Statt durch Soldaten in Ketten gelegt zu werden, kehre er „verhandelt“ ins Land zurück – eine Demütigung für die französische Demokratie. Auch Franc-Tireur und Combat fordern ein unnachgiebiges Urteil. Sie betonen, dass Pétain mit seiner Rolle in der Kollaboration mit Nazi-Deutschland das Land verraten habe. Sein Regime sei verantwortlich für die Deportationen, die Verfolgung von Widerstandskämpfern und die Auslieferung tausender Menschen an die Deutschen. „Ein Freispruch Pétains wäre ein Verrat an den Opfern“, schreiben sie übereinstimmend.
Ungeachtet der Empörung plädieren andere Stimmen für einen rechtsstaatlichen Prozess, der Frankreichs demokratische Reife unter Beweis stellen soll. Der Prozess gegen Pétain wird zu einem Prüfstein für die französische Gesellschaft – nicht nur für die Frage nach Schuld und Gerechtigkeit, sondern auch für die Bewältigung der eigenen Geschichte.
Rachele Mussolini an der Schweizer Grenze abgewiesen
Wie amtlich mitgeteilt wird, erscheinen am frühen Morgen des 26. April, um 03:45 Uhr, mehrere Automobile am italienischen Grenzposten Chiasso. In Begleitung eines italienischen Polizeikommissars treten sie an die Schweizer Grenze heran. Der Kommissar bittet um ein Gespräch mit dem Chef des schweizerischen Grenzpostens.
Er erklärt, in den Fahrzeugen befänden sich Frau Rachele Mussolini, Ehefrau des Duce, mit einem Sohn und einer Tochter, ausserdem die Ehefrau eines neofaschistischen Ministers sowie acht weitere Personen, deren Identitäten nicht bekannt sind. Es wird angefragt, ob diese Personen in die Schweiz einreisen dürften.
Gemäss den vom Bundesrat erteilten Weisungen antwortet der schweizerische Grenzchef unmissverständlich: Eine Einreise und Aufnahme in die Schweiz ist für diese Persönlichkeiten ausgeschlossen. Daraufhin kehren die Fahrzeuge nach Italien zurück.
Diese konsequente Ablehnung ruft jedoch auch Kritik hervor. Beobachter erinnern daran, dass die Tochter Mussolinis, Gräfin Edda Ciano, die eine prägende und nicht unbedeutende Rolle in der faschistischen Politik gespielt hatte, einst Asyl in der Schweiz erhalten hatte. Die nun verweigerte Aufnahme Rachele Mussolinis, die zeitlebens unpolitisch geblieben sei, stösst in weiten Teilen der Öffentlichkeit auf Unverständnis. Man fragt sich: Weshalb wird einer prominenten, aber politisch unbeteiligten Frau die Zuflucht verweigert, während andere mit weitreichenderer Vergangenheit aufgenommen wurden?
Nach ihrer Abweisung an der Schweizer Grenze gerät Rachele Mussolini wenig später in der Nähe des Comer Sees in Gefangenschaft. Sie wird der US-amerikanischen Armee übergeben und für mehrere Monate auf der Insel Ischia interniert.
